« Ärztinnen und Ärzte im Spital arbeiten sehr hart. Wir sorgen dafür, dass ihnen am Ende mehr von ihrem Nettogehalt verbleibt und das Gehalt steuerlich optimiert wird. »
Mag. Susanne Glawatsch
Angestellte Ärzte haben besondere Ansprüche. Egal ob Assistenzarzt oder Primar – die steuerliche Behandlung der Einkünfte von Spitalsärztinnen und -ärzten bedarf spezieller Kenntnisse.
Themen wie Zuschläge, Pool- und Privatgelder sowie nebenbei erwirtschaftete Honorare aus Gutachter- oder Vertretungstätigkeiten sind bei der Betreuung von Spitalsärztinnen und –ärzten an der Tagesordnung.
Profunde Kenntnis ist auch bei steuerlichen Absetzposten von Nöten. Denn eine Minderung der Steuerbelastung lässt sich für diese Berufsgruppe nur mittels Betriebsausgaben bzw. Werbungskosten, Frei- und Absetzbeträgen, Kilometergeldern, Pendlerpauschalen oder Kosten für die doppelte Haushaltsführung bzw. Umzugskosten erreichen.
Auch internationale Sachverhalte müssen bei Medizinern, die im Spital tätig sind, beachtet werden. So kann es etwa zu einem Wohnsitzwechsel kommen; alternativ können auch Sachverhalte eintreten, die über die Grenzen hinausgehen.
All diese Umstände führen dazu, dass die Komplexität von Steuererklärungen extrem hoch sein kann. Daneben ergeben sich zusätzlich komplizierte sozialversicherungsrechtliche Fragestellungen mit schwerwiegenden finanziellen Folgen.
Unserer Meinung nach sollen Sie für Ihre Kernkompetenz „freigespielt“ werden. Wir verstehen uns als Ihr Wegbegleiter, der Sie in dieser Phase Ihres Berufslebens begleitet und alle Möglichkeiten, die sich Ihnen als angestellte Ärztin, als angestellter Arzt eröffnen, um Ihre individuelle Einkommenssituation möglichst steuerschonend darzustellen und zu veranlagen, kennt.
Gerne stellen wir Ihnen unser Know-how zur Verfügung - vom einfachen Jahresausgleich bis zur Rundum-Betreuung!
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