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Welche Geräteausstattung lohnt sich für meine Ordination?

Investitionspläne werden in unserer Kanzlei häufig mit den Klienten diskutiert.  Der Arzt informiert uns, dass er diesen oder jenen Apparat anschaffen möchte, und wir liefern ihm dazu die notwendigen Amortisationspläne. Wir zeigen ihm, bei wie vielen Patienten und bei welchem Umsatz die Neuanschaffung für die Ordination in welcher Zeit Gewinn abwirft. Dabei stellt sich oft heraus, dass sich eine Neuanschaffung nur unter sehr begrenzten Bedingungen lohnt. Anders ausgedrückt: Das Gefühl des „Haben-Wollens“ übertrumpft die betriebswirtschaftliche Planrechnung. Dagegen ist nichts einzuwenden, wenn der Ordinationschef die Anschaffung dennoch wünscht. Wenn derartige Investitionen jedoch mit Marketing- und Renditekalkül getätigt werden, ist eine Überprüfung der Anschaffungsentscheidung anzuraten. Wir sehen, dass die Mediziner die Praxisfinanzierung in den Mittelpunkt stellen, aber Investitionen nur mäßig hinterfragen. Dabei ist es manchmal klüger, auf die eine oder andere Nice-to-have-Investition zu verzichten. Wir stellen bei wirtschaftlich fragwürdigen Investitionswünschen das Modell einer Kooperation in den Raum. Ist eine Zusammenarbeit mit anderen Ordinationen möglich, um die Auslastung eines Gerätes nach oben zu treiben? Natürlich sind dabei aber auch die Voraussetzungen genau zu prüfen. Es ist noch nie eine Gemeinschaftspraxis auseinandergegangen, weil sie sich nicht rechnet. Die Trennungsgründe liegen stets im menschlichen Bereich. Ergibt eine sorgfältige Prüfung, dass die Investition getätigt wird, ist auf die Fristenkongruenz der Finanzierung zu achten. Keine Anschaffung sollte länger bezahlt werden, als sie genutzt wird. Wir stoßen immer wieder auf Konstellationen, wo Geräte wegen niedrigerer Raten zehn Jahre bezahlt werden, aber nach acht Jahren ersetzt werden müssen. Für jeden Steuerberater ist das eine schlimme Nachricht.

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