Seitenbereiche
Taschenrechner und Stetoskop - MEDplan, Steuerberater in Wien für Ärzte & Mediziner
***NEU*** MEDplan Schwarzes Brett - unsere Anzeigenplattform für medizinische Berufe weiter...
Inhalt

Soll ich ein Inkassobüro einschalten, wenn ein Patient nicht zahlt?

Immer mehr niedergelassene Ärzte sind von der ökonomischen Realität betroffen, dass Patienten ihre Selbstzahlerleistungen nicht begleichen. Meist sind weder Arzt noch Helferin mit den Abläufen und Feinheiten des Mahn- und Inkassowesens vertraut. Wenn der Patient in der letzten Mahnung darauf hingewiesen wurde, dass der zukünftige Ansprechpartner ein Inkassoinstitut ist, hat der Arzt seine Plicht getan. Für den Patienten kommt die Einschaltung der Inkassostelle dann auch nicht überraschend. Wird dieser Schritt getan, muss der Arzt aber sicherstellen, dass nur seriöse Firmen in seinem Auftrag tätig werden. Beim Inkasso einer Arztforderung gelten andere Regeln als bei ausstehenden Rechnungen fürs Telefon oder die Auto-Leasingrate. Da die Arzt-Patienten-Beziehung sehr spezifisch ist, sollte man darauf achten, mit Spezialisten zusammenzuarbeiten. Das Vertragsverhältnis mit Privatpatienten, die ärztliche Schweigepflicht und die Verfahrensweise bei Widerspruch gegen die Liquidation beherbergen relevante Problematiken und müssen dem Institut geläufig sein. Eine gute Inkassostelle wird zunächst versuchen, den Schuldner durch Verhandlungen zur Zahlung zu bewegen. So kann es durchaus Sinn machen, dem Schuldner eine Teilzahlungsvereinbarung anzubieten. Dennoch ist eine gewisse Konsequenz unumgänglich, um den Vorfall erfolgreich abzuschließen. So sollte keine Maßnahme angedroht werden, die nicht später auch praktisch umgesetzt wird. Wichtig: Das Vorgehen der Inkassostelle muss gegenüber dem Arzt transparent und offen sein. Ein gutes Inkassoinstitut wird den Arzt daher über die anstehenden Maßnahmen unterrichten und ihm rechtliche Gründe für das angestrebte Vorgehen nennen können. Insbesondere Ratenzahlungsvereinbarungen, Stundungen und Teilerlasse sollten nur mit vorheriger Zustimmung des Arztes getroffen werden.

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.