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Wie komme ich zu einem Gruppenpraxis-Vertrag?
Interessierte Inhaber eines Kassenvertrages für Einzelordinationen haben in Wien gute Chancen, eine Umwidmung in eine Gruppenpraxis bei Kammer und Kassen zu erreichen. Natürlich bleiben Kassen und Kammern die ersten Ansprechpartner, wenn es um die Vergabe von Gruppenpraxisverträgen geht. Das Hauptmotiv jener Klienten, die in Zusammenarbeit mit uns um einen Gruppenpraxisvertrag ansuchten, war stets die Festigung des eigenen Praxisstandortes in einem wettbewerbsintensiven Ballungsraum. Unsere Erfahrung zeigt, dass sich die Träger der Gesundheitspolitik in der Bundeshauptstadt bei einer Zusammenlegung von Verträgen aus stark besetzten Fachrichtungen wie Allgemeinmedizin, Orthopädie und Innere Medizin durchaus gesprächsbereit zeigen. Sie prüfen, ob in den kommenden Jahren Vertragsstellen frei werden, die an diesen Standorten nicht unbedingt nachbesetzt werden müssen. Für Gruppenpraxen kommen in erster Linie große Ordinationen in Frage, die mit weniger frequentierten Praxen zusammengelegt werden. Ein Arzt wird das Projekt Gruppenpraxis nur dann in Angriff nehmen, wenn ein ins Auge gefasster Partner nach den Reihungskriterien Chancen hat, die Ausschreibung erfolgreich zu bestehen. Es erfolgt eine Listung nach dem Punktesystem analog zu den Einzelpraxen. Dabei benötigt der favorisierte Bewerber zumindest 80 Prozent der Punkte des Bestgereihten. Erfahrungsgemäß darf der Gruppenpraxisgründer im Schnitt unter vier bewerbenden Kolleginnen und Kollegen wählen, die diese Reihungsrichtlinien erfüllen. Findet er in dieser Gruppe keinen passenden Kandidaten, kann er seine ärztliche Tätigkeit als Vertragsarzt fortsetzen. Für eine neuerliche Ausschreibung sind ein neuer Antrag, eine neuerliche Zustimmung von Ärztekammer und Gebietskrankenkasse sowie der Ablauf eines vollen Kalenderjahres ab der Ausschreibung notwendig.