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Rechnungswesen

Zahlen lügen nicht

Die Buchhaltung ist Grundlage für wichtige Ordinationsentscheidungen. Dank eines effizienten Rechnungswesens können Sie rasch auf Veränderungen reagieren und haben einen Vorsprung gegenüber Ihren Kollegen. Unser Rechnungswesenteam stellt das für Sie sicher.

Folgende Leistungen können wir für Sie erledigen:

  • Laufende Buchhaltung
  • Finanzamtszahlungen überwachen
  • Ergebnisdarstellung monatlich / quartalsweise
  • Offene-Posten-Liste führen
  • Unterjährige Steuervorschau
  • Umsatzsteuervoranmeldung bei umsatzsteuerpflichtigen Umsätzen
  • Analyse- und Planungsgespräch (jährlich)
  • Betriebswirtschaftliche Auswertungen (3-Jahres-Analyse)
  • Ordinationsergebnisse inkl. Maßnahmenpaket vierteljährlich besprechen

Unser Leistungspaket MED Buchhaltung

Unsere Leistungen

  • Durchführung der laufenden Buchhaltung aufgrund sortierter bzw. elektronisch übermittelter Belege.
  • Vornahme der Umsatzsteuervoranmeldung und Informationen zur Umsatzsteuer-Zahllast
  • Laufende Beratung per Telefon und E-Mail
  • Unterjährige Steuervorschau für das laufende Jahr mit Vergleich zum Vorjahr inkl. graphischer Darstellungen

Ihr Nutzen

  • Wir übernehmen Ihre Buchhaltung und Sie haben mehr Zeit für Ihre ärztliche Tätigkeit
  • Sie sparen Zeit und erhöhen die Effizienz und Qualität Ihres Rechnungswesens
  • Sie erhalten aktuelle und verlässliche Informationen über den Stand Ihrer Ordination und können aktiv steuern
  • Die regelmäßigen Ergebnisberichte werden grafisch aufbereitet und geben einen schnellen Überblick
  • Sie nutzen unser Wissen und unser Können ohne eigene fixe Personalkosten
  • Die laufende Information ermöglicht Steueroptimierung für die Zukunft
  • Sie profitieren vom Einsatz modernster EDV zur Verarbeitung Ihrer Daten

Hinweis: Die Führung eines Kassabuchs als Excel-Datei wird aufgrund gesetzlicher Verfahrensvorschriften nicht anerkannt. Bei der Führung eines Kassabuchs mittels Datenträger muss nämlich sichergestellt sein, dass Eintragungen nicht in einer Weise verändert werden können, dass der ursprüngliche Inhalt nicht mehr ersichtlich ist.

Damit diese Excel-Vorlage steuerlich anerkannt wird, muss es als Vorlage ausgedruckt und händisch ausgefüllt werden. Die Eintragungen dürfen nicht mit leicht entfernbaren Schreibmitteln erfolgen.

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